Wie läuft der Versand verbrauchsteuerpflichtiger Waren mit EMCS ab?

Im in der Grafik abgebildeten Fall wird die Verbringung unter Steueraussetzung im Inland, in einen Drittstaat oder in einen Mitgliedstaat der EU behandelt.

Seinen Anfang findet der Prozess beim Versender. Er lässt der Verwaltungsbehörde die Versandanzeige (e-VD) zukommen (1). Die staatliche Stelle kontrolliert und bestätigt den Antrag per Rückmeldung mit einem validiertem e-VD und leitet das e-VD über die Verwaltungsbehörde des Empfängerlandes an den Empfänger weiter (2). Das e-VD dient der Freigabe des Transports verbrauchsteuerpflichter Waren unter Steueraussetzung. Die Waren dürfen nun transportiert werden (3).
Bei Erhalt der Waren füllt der Empfänger einen Empfangsbericht aus, den er an die Verwaltungsbehörde seines Staates sendet (4). Die Verwaltungsbehörde überprüft die Daten gemäß dem e-VD und sendet den validierten Empfangsbericht an den Empfänger sowie an die Behörde des Versandlandes und diese dann weiter an den Versender (5). Diese Empfangsbestätigung entlastet den Versender von seiner Steuerpflicht.

Begriffserläuterungen:
EMCS: Excise Movement and Control System
BVD: Begleitendes Verwaltungs Dokument (auch bezeichnet als: AAD: Administrative Accompanying Document)
e-VD: Elektronisches Verwaltungs Dokument (auch bezeichnet als: e-AAD: Electronic Administrative Accompanying Document)
Das BVD wird durch das e-VD ersetzt. Es begleitet die Sendung verbrauchssteuerpflichtiger Waren.